Marken
Marken dienen dem rechtlichen Schutz von unterscheidungskräftigen Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen. Sie sind für viele Unternehmen ein wesentliches Element zur Herbeiführung und Sicherung eines Alleinstellungsmerkmals gegenüber Wettbewerbern. Marken erfüllen dabei eine sogenannte Herkunfts- und Qualitätsfunktion für die mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, d.h. sie sollen eine Abgrenzung von den Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen ermöglichen.
Gut eingeführte Marken stellen einen beachtlichen Mehrwert für ihren Inhaber dar.
Schutzvoraussetzung für einen amtlich eingetragenen Markenschutz ist die Angabe eines konkreten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie ein unterscheidungskräftiges Markenzeichen, welches für den betreffenden Produkt- oder Dienstleistungssektor u.a. nicht unmittelbar beschreibend sein darf.
Markenfähig sind so genannte Wortmarken (auch in Form von "Slogans"), Bildmarken, kombinierte Wort-/Bildmarken sowie 3D-Marken, Farbmarken, Hörmarken (z.B. Jingles) Bewegungsmarken, Hologrammmarken und Multimediamarken.
Markenschutz kann – unter Zahlung entsprechender Aufrechterhaltungsgebühren an die betreffenden Ämter – in allen relevanten Industrienationen auf unbegrenzte Dauer verlängert werden.